Ärzte sollten sich für die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gut vorbereiten und dafür einen geeigneten Termin wählen. Die Möglichkeit dazu besteht im gesamten vierten Quartal 2021. Darauf weist die KBV angesichts des verspäteten und bisher unzureichenden Feldtests hin.
Der seit Ende August laufende Feldtest zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) umfasst nur wenige Teilnehmer: Bislang erproben 16 Krankenkassen und mindestens neun Praxisverwaltungssysteme (PVS) die eAU unter echten Versorgungsbedingungen. Hierbei werden zum Teil noch erhebliche Probleme festgestellt. Die gematik führt den Feldtest durch. Die KBV hatte darauf gedrängt, um mögliche Fehler oder Probleme im Prozessablauf vor dem flächendeckenden Start der eAU erkennen und beheben zu können.
Bedingungen für reibungslosen Start nicht erfüllt
Aufgrund von Verzögerungen bei der notwendigen Technik auf Seite der Krankenkassen ist der Feldtest jedoch zwei Monate später gestartet als geplant. Das und die unzureichende Teilnehmerzahl führen nun dazu, dass man zum Starttermin der eAU am 1. Oktober nicht von einer gut getesteten und stabil laufenden Anwendung ausgehen kann. Dies hatte die KBV angesichts der Bedeutung, die das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Praxisbetrieb einnimmt, als Bedingung immer wieder angemahnt.
Geeigneten Termin im vierten Quartal wählen
Praxen sind aufgrund der kürzlich zwischen KBV und Krankenkassen ausgehandelten Übergangsregelung nicht verpflichtet, zum Stichtag 1. Oktober auf die eAU umzustellen. Sie haben dafür bis zum 31. Dezember Zeit. Die KBV empfiehlt den Praxen, sich zwar auf die eAU vorzubereiten und die notwendige Technik zu beschaffen. Einen geeigneten Termin für die Umstellung der Software auf die eAU sollten sie jedoch nach Praxisgesichtspunkten und in Absprache mit dem IT-Dienstleister wählen.
Zudem ist damit zu rechnen, dass nicht alle Krankenkassen am 1. Oktober in der Lage sein werden, eAUs zu empfangen. Dagegen sind bereits zwei Drittel der PVS für die eAU zertifiziert, bei den Verbleibenden läuft das Verfahren. Einem Großteil der Praxen würde demnach zu Beginn des vierten Quartals das notwendige PVS-Update zur Verfügung stehen.
Muster 1 parallel weiterführen
Einige PVS-Hersteller bieten mit dem Update die Möglichkeit, neben dem Versand der eAU weiterhin das Muster 1 auszustellen. Dadurch kann die eAU-Funktionalität getestet, aber bei Problemen auf das alte Verfahren ausgewichen werden. Praxen, die zum 1. Oktober ihr PVS umstellen, sollten ihren Patienten bis auf Weiteres neben dem Ausdruck für den Versicherten und den Arbeitgeber auch den Ausdruck für die Krankenkasse mitgeben – zumindest so lange, bis sicher ist, dass die betreffende Krankenkasse wirklich digital AU-Daten empfangen kann.
Weitere Verschiebung gefordert
Die Vertreterversammlung der KBV hat sich angesichts der bestehenden Schwierigkeiten in ihrer Sitzung am 17. September einstimmig für das Aussetzen der Pflicht zur eAU und zum elektronischen Rezepts ausgesprochen. Sie hat den Vorstand der KBV beauftragt, entsprechende Gespräche mit der Politik einzuleiten.
Die eAU sollte nach dem Willen des Gesetzgebers ursprünglich bereits zum 1. Januar 2021 starten. Aufgrund der nicht verfügbaren Technik hatte sich das Bundesgesundheitsministerium damals auf eine Verschiebung auf den 1. Oktober eingelassen. Die nun bestehende Übergangsregelung geht auf Verhandlungen zwischen Krankenkassen und KBV zurück.
Porto kann in bestimmten Fällen abgerechnet werden
Laut Bundesmantelvertrag müssen Praxen die AU ab dem 1. Oktober – mit der Übergangsregelung ab dem 1. Januar 2022 – digital an die Krankenkassen übermitteln. In bestimmten Fällen ist aber zusätzlich der Versand eines Papierausdrucks erforderlich. Für den Versand dieser Ausdrucke per Brief konnte sich die KBV mit den Krankenkassen nun auf neue Kostenpauschalen einigen.
Das betrifft zum einen das Ausstellen von eAUs bei Hausbesuchen sowie zum anderen das Versenden der eAU an die Krankenkasse, wenn eine elektronische Übermittlung nicht möglich ist, der Arzt dies aber erst feststellt, nachdem der Patient die Praxis bereits verlassen hat. Eine entsprechende Übersicht findet sich im Infokasten.
Neue Kostenpauschalen für den Versand der eAU per Post
- GOP 40130 (0,81 Euro) Für den Versand des Ausdruckes an die Krankenkasse, wenn eine digitale Übermittlung aus technischen Gründen nicht möglich ist, der Arzt dies aber erst bemerkt, wenn der Patient die Praxis bereits verlassen hat und die Übermittlung nicht bis zum Ende des nachfolgenden Werktags nachgeholt werden kann. Der Versand der digitalen Daten erfolgt nach Behebung der Störung automatisch.
- GOP 40131 (0,81 Euro) Für den Versand der Ausdrucke für Arbeitgeber und Patient nach einem Hausbesuch. Die digitale Übermittlung an die Krankenkasse ist in diesem Fall direkt aus der Praxis möglich.
Technische Ausstattung
- Für die eAU benötigen Praxen einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) idealerweise mit einem Konnektor, der die Komfortsignatur unterstützt. Dies ist möglich mit einem weiteren Software-Update auf den ePA-Konnektor. Diese sogenannten PTV4+-Konnektoren sind inzwischen flächendeckend erhältlich.
- Daneben sind folgende Komponenten in der Praxis notwendig:
- KIM-Dienst: Dieser E-Mail-Dienst, den ausschließlich TI-Teilnehmer nutzen dürfen, wird für den sicheren Versand benötigt. Verschiedene Dienste sind verfügbar, darunter der KIM-Dienst der KBV: kv.dox.
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) mindestens der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur: Inzwischen sind alle Landesärztekammern für die Ausgabe vorbereitet.
- Praxisverwaltungssystem-Update für eAU: Die PVS-Hersteller sind unterschiedlich weit mit der Umsetzung. Für weitere Informationen sollten Praxen sich an ihren PVS-Hersteller wenden. Übersicht über bereits zugelassene Systeme:
- https://update.kbv.de/ita-update/Service-Informationen/Zulassungsverzeichnisse/KBV_ITA_SIEX_Verzeichnis_DiMus.pdf
Möglicherweise ist ein weiteres E-Health-Kartenterminal beispielsweise im Sprechzimmer notwendig.