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Thema: tägliche Datensicherung

tägliche Datensicherung
Zur Sicherung der Patientendaten sollten täglich Sicherungskopien auf geeigneten Medien erstellt werden. Bei einer externen Speicherung von Patientendaten (außerhalb der Praxis z.B. Cloud ) ist technisch  sicherzustellen, dass Dritte die Patientendaten nicht zur Kenntnisnehmen können.
Lösung=  Software NovaBackup Praxis mit täglicher Routine und Medien z.B. ( externen Festplatten, RDX

Neues zum Datenschutz und sicheren Datenverarbeitung in der Arztpraxis

Wir haben die Vorgaben der Ärztekammern unter die Lupe genommen und dabei folgende Themenfelder aufbereitet :

Änderungsverfolgung der ärztlichen Dokumentation

Erkennbarkeit nachträglicher Berichtigungen und Änderungen, § 630f Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB:Durch das Patientenrechtegesetz neu eingeführt wurde die Regelung in § 630f Abs. 1 BGB,wonach Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte nur zulässig sind, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind (Satz 2). Dies ist nach der Bestimmung in Satz 3 auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen. Bei der elektronischen Behandlungsdokumentation ist also eine Praxissoftware zu verwenden, die nachträgliche Berichtigungen und Änderungen automatisch erkennbar macht.
Wird diese Anforderung nicht erfüllt, so droht die Beweislastumkehr nach § 630h Abs. 3 BGB. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung empfehlen die Ärztekammern, ihre Praxissoftware ggf. durch Kontaktaufnahme mit dem Hersteller daraufhin zu überprüfen,ob sie die Anforderungen des § 630f Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB erfüllt.
Lösung = lassen Sie von uns das Änderungsprotokoll aktivieren

Jetzt noch die Förderung für KV-Safenet beantragen bis 31.12.2016

Die KVB führt vom 1. November 2014 bis 31. Dezember 2016 ein KV-SafeNet-Förderprogramm durch. Dieses soll die KVB-Mitglieder dazu motivieren, das Online-Angebot der KVB und die Kommunikation untereinander über die sichere Anbindungsvariante KV-SafeNet stärker wahrzunehmen. Zu diesem Zweck fördert die KVB ihre Mitglieder durch eine Übernahme der Kosten, die den Praxen bei der Anschaffung und dem Erhalt der notwendigen technischen Voraussetzungen entstehen.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

  • Förderung erfolgt als Einmalzahlung
  • Förderung i.H.v. 1.000 Euro
    • Neuanschaffung eines KV-SafeNet-Anschlusses
    • Umrüstung auf einen höherwertigen Router beim selben KV-SafeNet- Anbieter
    • gezwungener Wechsel zu einem neuen KV-SafeNet-Anbieter, z.B. weil der alte KV-SafeNet-Anbieter keine Rezertifizierung anstrebt
  • Förderung i.H.v. 600 Euro für bereits vor dem Förderprogramm bestehende KV-SafeNet-Anschlüsse

Quelle: https://www.kvb.de/

neue Partnerschaft mit NovaStor

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Ab sofort sind wir „Authorized Reseller Partner“ von NovaStor Backuplösungen aus Hamburg . Wir hoffen mit dieser Partnerschaft unseren Kunden noch mehr Beratung Rund um das Thema sichere Datensicherungslösungen anbieten zu können . Auch das Thema CLOUD Backup stellen wir zusammen mit den Firmen Wortmann AG und NovaStor nächstes Jahr für unsere Kunden vor .