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NEU ! x.webtermin für Ihre Praxissoftware medatixx

x.webtermin ermöglicht Ihnen, in Verbindung mit dem medatixx-Terminplaner, Ihren Patienten die Funktion Online-Terminbuchung anzubieten. Dabei entscheiden Sie, ob der Termin direkt in Ihren Kalender eingetragen werden kann oder genehmigt werden muss. Da x.webtermin eine direkte Verbindung (in Echtzeit) in den Terminkalender der Praxissoftware hat, bietet es nur die Termine an, die im Moment der Anfrage tatsächlich verfügbar sind. Deshalb muss kein Termin manuell aus einem externen Webkalender in den Kalender der Praxissoftware übertragen werden. Wird der Patient bei der Terminanfrage eindeutig erkannt, erfolgt der Eintrag direkt in der Terminliste des Patienten.

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Das neue Profi Archiv – mediDOK 2.5

mediDOK 2.5 – die nächste Generation unserer erfolgreichen Bildarchivierungslösung – steht in den Startlöchern. Zum Verkaufsstart am 15.9. ist die neue Lösung in den Grundpaketen mediDOK SCAN (STARTER), mediDOK SCAN und mediDOK BASIS PLUS verfügbar. Und mit zahlreichen Zusatzmodulen und Erweiterungen passen Sie die Lösung optimal an die Anforderungen Ihrer Arztpraxis oder Ihres MVZ an*.

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NEU ! Der Teleinfrastruktur-Fit-Check für Ihre Arztpraxis

Die medatixx hat einen TI-Fit-Check für Ihre Arztpraxis, basierend auf den Anforderungen der Telematikinfrastruktur, entwickelt.

Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir die Gegebenheiten vor Ort in Ihrer Praxis und stimmen gegebenenfalls notwendige Anpassungen Ihrer Praxis-IT mit Ihnen ab. Nach erfolgter Überprüfung gemäß TI-Fit-Check erhalten Sie eine Übersicht der erhobenen Daten mit einer Handlungsempfehlung: Wir beraten Sie, welche TI-Komponenten am besten zu den Anforderungen Ihrer Praxis passen.

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Videosprechstunde nach § 291g SGB V ab 1.4.2017

Videosprechstunde nach § 291g SGB V  Ab 1. April 2017 werden Videosprechstunden für definierte Krankheitsbilder und Fachgruppen vergütet.  Dazu haben KBV und GKV-Spitzenverband in der „Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 291g Absatz 4 SGB V“ (Anlage 31b BMV-Ä) die technischen Voraussetzungen festgelegt. Arztpraxis: Anforderungen für Videosprechstunden

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