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Alte Heilmittelverordnungen

Nach der Umstellung auf den neuen Heilmittelkatalog zum 01.01.2021 , ist der Aufruf der alten Heilmittelverordnungen mit Doppelklick nicht mehr möglich.

Sie können Ihre alten Heilmittel einsehen und öffnen indem Sie über System – Extras – setze Datum:  „auf das Datum zurückgehen, an dem das Heilmittel erstellt wurde“

Somit ist die Heilmittelverordnung  mit einem Doppelklick wieder zu öffnen.

 

Wir empfehlen Ihnen das Servicepack 21.1 zu installieren, hier wird die farbliche Kennzeichnung der Heilmittelverordnungen wieder möglich sein und kleinere Fehler  werden behoben.